Wichtige Gesetzesänderung ab 1. Juli 2026
Tachographenpflicht für Fahrzeuge ab 2,5 t – das müssen Sie jetzt wissen!
Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die viele gewerblich genutzte Fahrzeuge betrifft.
Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 müssen künftig alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen (inklusive Anhänger), die im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder bei Kabotagefahrten eingesetzt werden, mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgestattet sein.
Diese Vorschrift gilt insbesondere für leichte Nutzfahrzeuge (Transporter), kann jedoch auch PKW betreffen, sofern diese gewerblich für den Gütertransport genutzt werden und die zulässige Gesamtmasse von 2,5 Tonnen überschreiten.
Jetzt prüfen: Sind Ihre Fahrzeuge betroffen?
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig zu überprüfen, ob eines Ihrer Fahrzeuge unter die neue Regelung fällt.
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